DVD-Abend am 28.03.2015 bei Norbert und Helmut

Wie geplant trudelten wir Queer-Film-Interessierte Kurt, Marco, Holger, Jürgen und ich so ab 19:30 Uhr bei unseren Gastgebern Helmut und Norbert ein. Natürlich ließen es unsere lieben Gastgeber und Kurt es sich mal wieder nicht nehmen, uns mit kleinen super leckeren Gourmet-Häppchen und Knabbereien zu verwöhnen.

Vier Queer-Filme standen über die Telekom-Mediathek zur Auswahl bereit. An diesen Abend stand uns eher der Sinn nach einer Komödie. Damit fiel die einstimmige Wahl auf „Priscilla – Königin der Wüste“. Dieser Film ist eine australische Tragikomödie des Regisseurs Stephan Elliott aus dem Jahr 1994, die von der Reise von drei Drag Queens durch das Outback erzählt.


Kaum den Film in der Mediathek gebucht und schon ging es los. Echt klasse, was heute mit der Technik alles so möglich ist.

 

„Priscilla“ soll zwar eine Tragikomödie sein, aber von der Tragik haben wir durch unsere vielen Lacher nicht wirklich etwas mitbekommen. Vielleicht ließ aber auch der Rotwein die Tragik des Films irgendwie schwinden . . . man weiß es nicht.

 

Ich als Queer-Film-Banause habe zwar ständig auf das Auftauchen von Patrick Swayze und Wesley Snipes im Film gewartet, da war ich aber im wahrsten Sinne des Wortes „im falschen Film“. Das wäre dann doch eher der Film „To Wong Foo“ gewesen . . . aber zu meiner Verteidigung war es immerhin das Remake von „Priscilla“ aus dem Jahr 1995. Da lag ich ja dann doch nicht so völlig falsch.

 

Aber zurück zum eigentlichen Film: „Priscilla“ ist ein toller Film und viel lustiger als das Remake!

 

Und um es auf den Punkt zu bringen: Film gut, Essen gut, Leute gut, Anschlussgespräche eindeutig zweideutig gut, Abend und überhaupt alles super gut.

 

 

Ingo

 

Erstellt im März 2015


Vorwort:


Heiko hatte sich angeboten einen Themenabend zu gestalten. Thema: Patientenverfügung. Ein wichtiges Thema, wie ich finde – egal wie alt man ist. Die erste Hälfte des Abends war wie immer mit den üblichen Informationen und Gesprächen gestaltet, nach der Pause (die Raucher mussten ihre Sucht befriedigen) begann Heiko mit seinem Vortrag.

 

Beamer und Laptop waren vorbereitet – Heiko auch. Und somit konnte es losgehen. Allerdings begann Heiko mit dem Thema Vorsorgevollmacht. Die Vorsorgevollmacht ist genauso wichtig wie die eigentliche Patientenverfügung und beides gehört zusammen. Heiko erklärte alles sehr ausführlich und lebendig. Seine eigenen Erfahrungen zu diesem Themenblock ließ er einfließen, indem er vom Tod seiner kürzlich verstorbenen Mutter erzählte. Das ließ einen eher trockenen Stoff sehr anschaulich werden. Zudem hatten wir zwei weitere Fachleute, die an diesem Abend anwesend waren und ebenso Fragensteller. Die letzte Stunde des offiziellen Gruppenabends wurde so recht kurzweilig und man war verblüfft als die Zeit vorbei war.

 

Heiko hat dann noch entsprechende PDF-Dateien vom Bundesministerium für Justiz besorgt, die wir an dieser Stelle als Download zu Verfügung stellen, so dass jeder alles nachlesen und die Formulare zum Ausfüllen ausdrucken kann.

 

An dieser Stelle ein großes Dankeschön an Heiko für seine Arbeit und Mühe, die er sich gemacht hat. 

 

Norbert


Themenabend

 Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Grund genug für uns, sich damit bei einem Themenabend zu beschäftigen und zu Informieren.

 

Jeder von uns sollte sich mit folgenden Fragen beschäftigen:

  • Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin?
  • Wer handelt und entscheidet für mich?
  • Wird dann mein Wille auch beachtet werden?
  • Wer erledigt meine Bankgeschäfte?
  • Wer kümmert sich um meine Behörden- und Versicherungsangelegenheiten?
  • Wer organisiert für mich nötige ambulante Hilfen?
  • Wer sucht für mich einen Platz in einem Senioren- oder Pflegeheim?
  • Wer kündigt meine Wohnung oder meinen Telefonanschluss?
  • Wie werde ich ärztlich versorgt?
  • Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen?

 

und überhaupt:

 

  • Wer kümmert sich um meine persönlichen Wün­sche und Bedürfnisse? 

Mit diesen Gesichtspunkten sollten wir uns rechtzeitig beschäftigen. Schließlich können weder der Ehepartner/die Ehepartnerin oder der Lebenspartner/die Lebenspartnerin noch die Kinder uns gesetzlich vertreten. In unserem Recht haben nur Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern ein umfassendes Sorgerecht und damit die Befugnis zur Entscheidung und Vertretung in allen Angelegenheiten. Für einen Volljährigen/eine Volljährige können hingegen die Angehörigen nur in zwei Fällen entscheiden oder Erklärungen abgeben: Entweder aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht oder wenn sie gerichtlich bestellte Betreuer sind.

 

Grund genug sich für eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zu entscheiden.

Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht uns ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Wir benennen eine oder mehrere Personen unseres Vertrauens, die bereit sind, für uns im Bedarfsfall zu handeln. Hierbei können wir uns von unseren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen leiten lassen sowie zusätzlich Anweisungen geben, wie unsere Angelegenheiten geregelt werden sollen. Es ist zweckmäßig, die gewünschte/n bevollmächtigte/n Person/en (z. B. Angehörige oder Freunde) nach Möglichkeit bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen. Die bevollmächtigte Person wird nicht vom Gericht beaufsichtigt, sie ist dem Gericht daher nicht rechenschaftspflichtig.

 

Genauso wichtig wie die Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung. In Situationen, in denen wir Unfall- oder krankheitsbedingt nicht mehr entscheidungsfähig sind, muss ein Vertreter für uns entscheiden, ob eine medizinische Behandlung durchgeführt werden soll oder nicht. Diese Vertretung kann eine Person übernehmen, die wir vorab, mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht, bestimmt haben (ein Bevollmächtigter) oder jemand, der vom Gericht als Betreuer beauftragt ist. Der Vertreter muss sich bei seinen Entscheidungen an unserem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen orientieren. Eine Patientenverfügung dokumentiert den Willen eines nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten und ist deshalb für den Betreuer die Grundlage seiner Entscheidung. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Patientenverfügung die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation auch abbildet.

 

Jede ärztliche Behandlung bedarf im Regelfall unsere Zustimmung oder – wenn wir nicht einwilligungsfähig sind – der Zustimmung unseres Vertreters. Nur in Notfällen darf ein Arzt ohne Zustimmung des Patienten handeln. Auf diese Weise können wir Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit unser Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn wir zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind.

 

2009 hat der Deutsche Bundestag nach langen kontroversen Diskussionen eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung beschlossen. Nach dem Gesetz ist eine Patientenverfügung eine freiwillige schriftliche Erklärung eines Volljährigen für den eventuellen zukünftigen Fall, dass er nicht mehr einwilligungsfähig ist. Er bestimmt für diese Situation, ob er in bestimmte medizinische Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe einwilligt oder diese untersagt. Diese Verfügung kann der Patient unabhängig von der Art und dem Fortschritt der Erkrankung treffen, so dass Patientenverfügungen für den Bevollmächtigten und den Betreuer, aber auch für Ärztinnen/Ärzte einen hohen Grad an Verbindlichkeit haben.

Die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung sieht vor, dass Festlegungen für bestimmte ärztliche Maßnahmen verbindlich sind, wenn durch diese Festlegungen unser  Wille für eine konkrete Lebens- und Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Die Ärztin oder der Arzt muss eine derart verbindliche Patientenverfügung beachten, auch wenn keine Vertreterin oder kein Vertreter bestellt ist. Die Missachtung des Patientenwillens kann als Körperverletzung strafbar sein.

 

Wenn wir eine Vertreterin oder einen Vertreter bestellt haben, ist diese Person verpflichtet, die Patientenverfügung zu prüfen, Unseren Behandlungswillen festzustellen und ihm Ausdruck und Geltung zu verschaffen (§ 1901a Absatz 1 Satz 2 BGB). Sie darf nicht ihren Willen an die Stelle des Patientenwillens setzen.

 

Nähere Informationen zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung, können in den vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Broschüren „Betreuungsrecht“ und „Patientenverfügung“ entnehmen. Dort sind hilfreiche Informationen und Erläuterungen der gesetzlichen Vorschriften, aber auch das Muster für eine Vorsorgevollmacht und Textbausteine für eine Patientenverfügung zu finden. (www.bmjv.de)

Im Internet gibt es auch zahlreiche Vorlagen für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

z.B.

http://www.putz-medizinrecht.de/recht-am-lebensende/patientenverfugung-vorsorgevollmacht.html

 

Jeder von uns sollte sich Gedanken über seine Zukunft machen. Schließlich sagte schon Friedrich Schiller in Wilhelm Tell:

„Der kluge Mann baut vor.“ 

 

Heiko

 

Erstellt im März 2015


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Vorsorgevollmacht 1
Formular für die Vorsorgevollmacht
4 Seiten
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Vorsorgevollmacht 1.pdf
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Patientenverfügung 1
Formular für die Patientenverfügung
6 Seiten
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patientenverfuegung 1.pdf
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Vorsorgevollmacht 2
Formular für die Vorsorgevollmacht
2 Seiten
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vorsorgevollmacht 2.pdf
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Patientenverfügung 2
Formular für die Patientenverfügung
vom Bundesministerum der Justiz
(Leider nicht in sehr guter Qualität)
6 Seiten
.
Patientenverfügung 2 nach Richtlinen des
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Das_Betreuungsrecht
Eine 43-seitige Broschüre mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht.
Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
.
Das_Betreuungsrecht.pdf
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Patientenverfügung Textbausteine
Textbausteine für die Zusammenstellung einer individuellen Patientenverfügung
11 Seiten
.
Patientenverfuegung_Textbausteine.pdf
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Patientenverfügung
Eine 44-seitige Broschüre mit ausführlichen Informationen zur Patientenverfügung
Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz
.
Patientenverfuegung.pdf
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Unsere Kohltour vom 24.01.2015

Zu unserer Kohltour am Samstag, dem 24.01.2015, meinte es der liebe Gott mit dem Wetter besonders gut mit uns. Es hatte frisch geschneit und wir hatten das große Glück unsere Kohltour in einer schönen Winterlandschaft zu beschreiten. Die Sonne schien und über all zu kalten Wind konnten wir uns auch nicht beklagen. Ein besseres Wetter hätte man sich für unsere Tour einfach nicht wünschen können.

 

In der Hirschberger Straße angekommen, wiesen uns schon vom weiten schöne bunte Luftballons am hölzernen Gartentor den Weg zum geplanten Treffpunkt im Garten von Helmut und Norbert. Wie angekündigt mussten wir im Garten über eine niedliche kleine Holzbrücke, die über einen kleinen Teich führte, schreiten bzw. "lustwandeln". Gewohnt herzlich wurden wir von unseren Gastgebern empfangen. Zur Begrüßung wurde Glühwein gereicht. Unsere mitgebrachten alkoholischen Getränke konnten wir in einem zünftigen, ebenfalls mit Luftballons geschmückten kleinen  Bollerwagen deponieren. Alle Teilnehmer trudelten wie geplant so "pö a pö" gegen 15:30 Uhr im Garten ein. Nach einem kurzen Klönschnack ging es dann auch zügig los. Unserer Tour beschränkte sich auf den Stadtteil Gröpelingen in Bremen.

 

Die Tour startete in Hirschberger Straße und verlief am Gröpelinger Straßenbahndepot vorbei in Richtung „Diako“ und dann weiter über einen großzügigen Schlenker zu unserem Ziel „Glogauer Straße“. Geplante Stopps wurden benutzt um unsere mitgebrachten winzigen Humpen, die einige praktischerweise stets griffbereit am Band um ihren Hals trugen, zu befüllen und zu leeren. Selbstverständlich diente das Befüllen und Entleeren der Humpen völlig uneigennützig nur dem Zweck unseren tapferen Gruppenleiter Norbert das Ziehen des Bollerwagens zu erleichtern . . . *frech-grins*. Zwischendurch gab es ein kleines Spiel, das ich einfach mal so als „Nudel in Nudel Penetration“ bezeichne. Bei diesem Spiel standen sich zwei Mitspieler gegenüber und versuchten ein ungekochtes Spaghetti in eine ungekochte Makkaroni einzuführen. Die Schwierigkeit dabei war, dass die sich gegenüberstehenden Partner die Nudeln nur mit den Mündern ohne Hand-beteiligungen halten durften. Der gesteigerte Alkoholpegel der einzelnen Spieler erschwerte zwar die Koordination der Nudelpenetration, erhöhte aber auch sichtlich den Spaßfaktor.

Nach ungefähr zwei Stunden gemütlichen Marsches erreichten wir unser Ziel in der „Glogauer Straße“. Uns erwartete eine einladend hübsch dekorierte Tafel, die von Norbert trotz eingeschränkter Raumgröße so geschickt und gekonnt platziert wurde, dass wir alle genügend Platz fanden. Zwischenzeitlich wurde Helmut als „Kaffeebeauftragter“ einberufen, um unsere von den „Strapazen“ der Kohltour vollkommen erschöpften, geschundenen und ausgemergelten Körper wieder „aufzupäppeln“, so dass wir wieder genügend Kraft hatten, um uns dem deftigen „Kohl-und-Pinkel-Schmaus“ zu stellen

Norbert hatte alles zeitlich so gut geplant, dass der angelieferte Grünkohl mit Pinkel, Kochwurst, Kassler und Kartoffeln ohne große Wartezeit zum Auftischen bereit stand.

 

Der Grünkohl mit allem drum und dran hat mir persönlich sehr gut geschmeckt. Rote Grütze mit Vanillesauce zum Nachtisch rundeten das Gelage entsprechend ab.  Schade nur, dass die Menge des leckeren Nachtisches, na sagen wir mal so „übersichtlich“ war, dass die letzten Portionen, die der Reihe nach aufgefüllt wurden, nur noch der Portionsgröße einer homöopathischen Dosis entsprach . . . *zwinker*.

 

Alles in allem war diese Kohltour mal wieder eine sehr runde und gelungene Sache, welche wir wieder einmal dem unermüdlichen Engagement unseres Gruppenleiters Norbert und seinem Mann Helmut verdanken.

 

An dieser Stelle noch mal ein herzliches Dankeschön an unsere Gastgeber!

 

Ingo

 

Erstellt im Januar 2015